Sicherheit durch Expertise – Ihre Profis für Kampfmittelräumung

Wir schaffen Sicherheit mit professioneller, diskreter und zertifizierter Kampfmittelbeseitigung.

Bektas Kampfmittelräumung – Suchen sichern Bergen –Bektas Kampfmittelräumung – Suchen sichern Bergen –

Kampfmittelbeseitigung Hessen.

Zeitgemäße Technologien für eine sichere Zukunft

Bei BEKTAS setzen wir auf eine gesunde Umwelt, einen sicheren Lebensraum und eine verstärkte Sensibilisierung für das Thema Kampfmittel.

Als deutschlandweit tätiges Fachunternehmen sind wir auf die professionelle Sondierung, Freilegung und Identifizierung von Kampfmitteln spezialisiert. Mit langjähriger Erfahrung und höchsten Sicherheitsstandards haben wir uns als verlässlicher Partner in der Kampfmittelräumung etabliert. Unser Standort befindet sich in Mühltal.

Kampfmittelräumung

Unsere Expertise im Überblick

Kampfmittelräumung-Tiefensondierung-

Bohrlochsondierung

Kampfmittelräumung Firma

Oberflächensondierung

Kampfmittelräumung-Baubegleitung

Baubegleitende Kampfmittelräumung

Kampfmittelräumung

Luftbildauswertung

Kampfmittelräumung

Sondier- & Räumkonzepte

Kampfmittelräumung Firma

Beratung & Schulung

Vorteile-Bektas

Kampfmittelbergung Hessen.

Ihr Vorteil mit BEKTAS Kampfmittelräumung:

Die Firma Bektas Kampfmittelräumung verfügt über die Erlaubnis gemäß § 7 des Sprengstoffgesetzes und beschäftigt Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG. Unser fachtechnisches Aufsichtspersonal, ebenfalls nach § 20 Sprengstoffgesetz, ist berechtigt, nach erfolgter Kampfmittelräumung eine Kampfmittelfreigabe gemäß ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ zu erteilen.

  • Zuverlässige und professionelle Durchführung
  • Transparente Preise und erstklassige Leistung
  • Anerkannter Fachbetrieb mit bundesweiter Zulassung (§7 SprengG)
  • Unabhängige und faire Gutachten
  • Effiziente und klare Kommunikation
  • Ihr vertrauensvoller Partner für Kampfmittelräumung

Mehr zur Kampfmittelräumung

Erhalten Sie spannende Einblicke in die Welt der Kampfmittelräumung. Entdecken Sie, wie moderne Technik und Expertise für maximale Sicherheit sorgen.

Der Bauherr trägt als „Zustandsstörer“ die Verantwortung für die Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, vor Beginn der Bauarbeiten entsprechende Untersuchungen durchzuführen und bei Bedarf die Räumung von Kampfmitteln gemäß den gesetzlichen Anforderungen und aktuellen technischen Standards zu veranlassen.
Der Bauherr ist verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bei der Planung unter Berücksichtigung der Baustellenverordnung umzusetzen und koordinieren zu lassen. Die offizielle Kampfmittelfreigabe erfolgt gemäß den rechtlichen und behördlichen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer.
In der Regel übernimmt der Bauherr die Kosten für die Kampfmittelerkundung und Sicherungsmaßnahmen. Die Ausgaben für die Räumung und Beseitigung von Kampfmitteln werden normalerweise von der öffentlichen Hand getragen, wobei die Definition der „Räumung“ den Vorgaben der jeweiligen Bundesländer entspricht.
Bauunternehmer dürfen mit den Bauarbeiten erst beginnen, wenn sie für öffentliche Bauaufträge eine Bestätigung gemäß ATV DIN 18299, Abschnitt 0.1.18 VOB/C oder für private Auftraggeber eine gleichwertige, ordnungsgemäße „Kampfmittelfreigabe“ erhalten haben.
Falls trotz einer ordnungsgemäßen Freigabe während der Bauarbeiten Kampfmittel entdeckt werden, sind die Arbeiten sofort zu stoppen, die Baustelle unverzüglich abzusichern, der Bereich zu verlassen und die Polizei zu benachrichtigen.